Das Team hinter der Praxis Hain

4 Therapeuten, ein Anspruch: Sie wirklich verstehen

Hinter der Physiotherapie Jens Oliver Hain stehen drei Menschen, die ihren Beruf bewusst so ausüben, wie sie selbst behandelt werden möchten: mit Zeit, Aufmerksamkeit und einem klaren Blick auf das, was wirklich hilft.

Wir arbeiten nicht nach Schema F und nicht im Minutentakt. Jeder von uns bringt eigene Schwerpunkte und Erfahrungen mit – aber wir haben eine gemeinsame Haltung: Erst zuhören, dann behandeln. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre Geschichte zu verstehen, bevor wir entscheiden, was sinnvoll ist.

Was uns wichtig ist: Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner. Jemanden, der weiß, wie es Ihnen beim letzten Termin ging. Jemanden, der merkt, wenn sich etwas verändert.

Wir sind keine große Praxis und wollen das auch nicht sein. Drei Therapeuten bedeuten kurze Wege, direkte Abstimmung und eine Atmosphäre, in der man sich kennt – untereinander und mit unseren Patienten. Genau das macht den Unterschied.

Physiotherapie Hain, Burbach
Sie haben Schmerzen? Wir haben einen Termin.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – in der Regel können wir Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Kein Callcenter, kein Rückruf in drei Tagen. Sie sprechen direkt mit uns.

Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen

Die Abrechnung unserer physiotherapeutischen Leistungen erfolgt je nach Kostenträger auf unterschiedliche Weise:

Gesetzliche Krankenkassen

Physiotherapeutische Behandlungen werden auf ärztliche Verordnung durchgeführt und direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt.

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung nach der gültigen Gebührenübersicht für Physiotherapie (z. B. orientiert an der GOP). Die Erstattung der Kosten richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Der Rechnungsbetrag ist zunächst vom Patienten zu begleichen und kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Berufsgenossenschaften (BG)

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen erfolgt die Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit dem jeweiligen BG-Träger, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Für die Patientinnen und Patienten entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten.

Selbstzahlerleistungen

Leistungen ohne ärztliche Verordnung oder ergänzende Therapieangebote können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und sind privat zu begleichen.

Wir suchen Dich!

Wir sind zu dritt und suchen jemanden, der zu uns passt. Bei uns läuft das so: Morgens kurze Absprache in der Küche, dann behandelst du deine Patienten so, wie du es für richtig hältst. Kein Chef, der dir über die Schulter schaut, aber immer jemand da, den du fragen kannst. Klingt besser als Großpraxis? Finden wir auch.