Extensionsbehandlungen

Extensionsbehandlung ist eine physiotherapeutische Behandlungsmethode, bei der durch gezielten Zug (Extension) Druck von Gelenken und der Wirbelsäule genommen wird. Sie wird vor allem bei Wirbelsäulenbeschwerden, Bandscheibenproblemen, Nervenreizungen oder Gelenkbelastungen eingesetzt.

Durch die dosierte Zugkraft werden Gelenkflächen entlastet, der Abstand zwischen den Wirbeln vergrößert und die Durchblutung sowie der Stoffwechsel im betroffenen Bereich gefördert. Dies kann zu einer Schmerzlinderung, Entspannung der Muskulatur und Verbesserung der Beweglichkeit führen.

Die Extensionsbehandlung erfolgt individuell angepasst, entweder manuell durch die Therapeutin bzw. den Therapeuten oder apparativ, und wird häufig mit weiteren physiotherapeutischen Maßnahmen kombiniert.

Physiotherapie Hain, Burbach
Sie haben Schmerzen? Wir haben einen Termin.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – in der Regel können wir Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Kein Callcenter, kein Rückruf in drei Tagen. Sie sprechen direkt mit uns.

Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen

Die Abrechnung unserer physiotherapeutischen Leistungen erfolgt je nach Kostenträger auf unterschiedliche Weise:

Gesetzliche Krankenkassen

Physiotherapeutische Behandlungen werden auf ärztliche Verordnung durchgeführt und direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt.

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung nach der gültigen Gebührenübersicht für Physiotherapie (z. B. orientiert an der GOP). Die Erstattung der Kosten richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Der Rechnungsbetrag ist zunächst vom Patienten zu begleichen und kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Berufsgenossenschaften (BG)

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen erfolgt die Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit dem jeweiligen BG-Träger, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Für die Patientinnen und Patienten entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten.

Selbstzahlerleistungen

Leistungen ohne ärztliche Verordnung oder ergänzende Therapieangebote können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und sind privat zu begleichen.

Wir suchen Dich!

Wir sind zu viert und suchen jemanden, der zu uns passt. Bei uns läuft das so: Morgens kurze Absprache in der Küche, dann behandelst du deine Patienten so, wie du es für richtig hältst. Kein Chef, der dir über die Schulter schaut, aber immer jemand da, den du fragen kannst. Klingt besser als Großpraxis? Finden wir auch.