Krankengymnastik nach Bobath ist ein spezielles physiotherapeutisches Behandlungskonzept für Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson oder Hirnverletzungen.
Ziel der Therapie ist es, gestörte Bewegungsabläufe zu normalisieren, Muskelspannung (Spastiken oder schlaffe Muskulatur) zu regulieren und alltagsrelevante Bewegungen wieder zu erlernen. Dabei nutzt das Bobath-Konzept die Fähigkeit des Gehirns zur Neuorganisation (Plastizität).
Die Behandlung erfolgt individuell und ganzheitlich. Therapeutische Maßnahmen werden häufig in alltägliche Situationen wie Sitzen, Stehen, Gehen oder Greifen integriert. Die Therapeutin oder der Therapeut arbeitet mit gezielten Handgriffen, Lagerungen und Bewegungsanleitungen und bezieht – wenn möglich – auch Angehörige in die Therapie mit ein.
Krankengymnastik nach Bobath fördert die Selbstständigkeit, Wahrnehmung und Bewegungsqualität und unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, ihren Alltag sicherer und aktiver zu bewältigen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – in der Regel können wir Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Kein Callcenter, kein Rückruf in drei Tagen. Sie sprechen direkt mit uns.
Physiotherapeutische Behandlungen werden auf ärztliche Verordnung durchgeführt und direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Gesetzlich Versicherte leisten in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt.
Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung nach der gültigen Gebührenübersicht für Physiotherapie (z. B. orientiert an der GOP). Die Erstattung der Kosten richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Der Rechnungsbetrag ist zunächst vom Patienten zu begleichen und kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen erfolgt die Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit dem jeweiligen BG-Träger, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt. Für die Patientinnen und Patienten entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten.
Leistungen ohne ärztliche Verordnung oder ergänzende Therapieangebote können als Selbstzahlerleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste und sind privat zu begleichen.
Wir sind zu viert und suchen jemanden, der zu uns passt. Bei uns läuft das so: Morgens kurze Absprache in der Küche, dann behandelst du deine Patienten so, wie du es für richtig hältst. Kein Chef, der dir über die Schulter schaut, aber immer jemand da, den du fragen kannst. Klingt besser als Großpraxis? Finden wir auch.